1. Psychotherapeutische Sprechstunde (ab 01.04.2018 Voraussetzung für Kostenübernahme durch die Krankenkassen)
Bis zu 100 Min (in 25 Min-, oder 50 Min.-Einheiten) |
Einschätzen des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs des Patienten Beratung und ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen |
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2. Akuttherapie Bis zu 600 Min (in 25 Min-, oder 50 Min.-Einheiten) ________________________________________ Bei jedem niedergelassenen Therapeuten möglich, in meiner Praxis bei freiem Therapieplatz oder Vermittlungsstelle Psychotherapie Tel: 0921- 787765-40410 |
2. Probatorik 2-6 Sitzungen je 50 Minuten ______________________ Anamneseerhebung Diagnostik Aufklärung Organisatorisches Kennenlernen |
2.Weitervermittlung z.B. an - Beratungsstelle - Kinder- und Jugendpsychiater - Jugendamt - Klinik - etc |
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3. Kurzzeit- oder Langezeittherapie Einzeln und/oder in der Gruppe Bis zu 2 x 12 Sitzungen bzw. Bis zu 60 Sitzungen Zzgl. Bezugspersonensitzungen |
Zudem gibt es seit kurzem die Möglichkeit einer Teilnahme an psychoedukativen Gruppen im Rahmen der psychotherapeutischen Grundversorgung (5x100 Min oder 10 x 50 Min. ohne vorherigen Therapieantrag)